Unter der Voraussetzung, dass die Inzidenz in Bochum weiterhin stabil unter dem Wert 35 bleibt (Stufe 1), wird die Vorlage eines negativen Tests oder einer Impfbescheinigung beim Betreten des ZRS nicht mehr erforderlich sein.
Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes sowie die Einhaltung der Hygienemaßnahmen bleibt weiterhin Pflicht.
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